WerteUnion Niedersachsen kritisiert Entscheidung von Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zur Zulassung von nicht geprüften Kochsalzlösungen
„Es ist besorgniserregend, dass in Zeiten von Lieferengpässen grundlegende Sicherheitsstandards für Arzneimittel aufgeweicht werden“, so der Sprecher der WerteUnion Niedersachsen. „Die Zulassung von Arzneimitteln ohne die strengen Prüfverfahren nach deutschem Arzneimittelgesetz birgt erhebliche Risiken. Produkte aus Ländern mit möglicherweise geringeren Sicherheitsstandards können eine ernsthafte Gefahr für die Patientensicherheit darstellen.“
Selbst Kochsalzlösungen werden Mangelware
Am 23. Oktober 2024 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Import solcher Kochsalzlösungen erlaubt. Laut dieser Verfügung dürfen Arzneimittelgroßhandlungen, Apotheken und Krankenhausapotheken ab sofort natriumchloridhaltige Lösungen in Verkehr bringen, die keine deutsche Zulassung haben, jedoch in anderen Ländern zugelassen wurden. Diese Maßnahme soll den Versorgungsmangel, der durch Produktions- und Lieferengpässe entstanden ist, kurzfristig abmildern. Die WerteUnion warnt jedoch, dass dies lediglich eine Symptombekämpfung sei und die eigentlichen strukturellen Probleme in der deutschen Arzneimittelversorgung nicht löse. „Anstatt kurzfristige Notlösungen zu implementieren, fordern wir Minister Philippi auf, sich auf langfristige und nachhaltige Lösungen zu konzentrieren“, so der Sprecher der WerteUnion weiter. „Deutschland muss seine Produktionskapazitäten ausbauen und unabhängiger von globalen Lieferketten werden. Nur so können wir die Sicherheit und Qualität unserer medizinischen Versorgung auch in Zukunft gewährleisten.“
Minister muss Weckruf ernst nehmen
Die WerteUnion Niedersachsen appelliert an die Landesregierung, den Fokus auf die Schaffung einer sicheren und verlässlichen Arzneimittelproduktion in Deutschland zu legen. Importerleichterungen dürfen nicht zur Norm werden, sondern sollten nur in absoluten Ausnahmefällen genutzt werden. Die Gesundheit und Sicherheit der Patienten muss stets oberste Priorität haben.
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung:
Niedersachsen gestattet das Inverkehrbringen von importierter isotonischer Kochsalzlösung: 172 PI Import Kochsalzlösungen