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RKI vor Gericht +++ Update Eindrücke der Verhandlung durch direkte Prozessbeobachtung

RKI vor Gericht +++ Update Eindrücke der Verhandlung durch direkte Prozessbeobachtung

RKI-Präsident Lars Schaade vor Gericht – Ein Meilenstein für die Aufarbeitung der COVID-19-Maßnahmen

Heute am 03.09.24 wird in Osnabrück ein bedeutendes Kapitel in der juristischen Aufarbeitung der COVID-19-Maßnahmen aufgeschlagen. In einem Verfahren, das weitreichende Implikationen für den Umgang mit den Pandemiemaßnahmen haben könnte, steht der amtierende Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Herr Lars Schaade, als Zeuge vor Gericht. Dies ist das erste Mal, dass die im Rahmen der RKIFiles veröffentlichten Informationen juristisch relevant werden.

Der Hintergrund der Verhandlung ist die Klage einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück. Dieser hatte der Klägerin Ende 2022 ein Betretungsverbot für ihre Pflegeeinrichtung ausgesprochen, da sie nicht gegen COVID-19 geimpft war. Im Zentrum der Gerichtsverhandlung steht die Frage, inwiefern die Entscheidung des Landkreises im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen des RKI steht. Besonders brisant ist hierbei die Tatsache, dass das RKI spätestens seit August 2021 darüber informiert war, dass die 2G-Regelung keinen ausreichenden Fremdschutz bietet – ein Wissen, das nun durch die RKIFiles öffentlich wurde.

Lars Schaade wird sich in seiner Zeugenaussage voraussichtlich dazu äußern müssen, wie diese Informationen in die Entscheidungsprozesse der öffentlichen Gesundheitsbehörden eingeflossen sind und welche Rolle sie bei der Verhängung von Maßnahmen wie dem Betretungsverbot gespielt haben.

Die WerteUnion Niedersachsen sieht in diesem Verfahren einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit in der Politik. „Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen wurden, die ihr Leben so tiefgreifend beeinflusst haben. Es geht nicht nur um die Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern auch darum, Lehren für die Zukunft zu ziehen,“ so ein Sprecher der WerteUnion Niedersachsen.

Dieses Verfahren könnte wegweisend sein, nicht nur für die Klägerin, sondern für alle, die unter den Maßnahmen während der Pandemie gelitten haben. Die WerteUnion Niedersachsen wird den Prozess aufmerksam verfolgen und weiterhin für die Rechte der Bürger eintreten.

+++ Update +++

Prozessbeobachtung im Fall der Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück

Am heutigen Dienstag fand vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück die mit Spannung erwartete Gerichtsverhandlung statt, bei der erstmals die sogenannten #RKIFiles juristisch relevant wurden. Die Klage einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück bildete den Ausgangspunkt dieses Prozesses. Die Klägerin hatte im Dezember 2022 ein Betretungsverbot für ihre Pflegeeinrichtung erhalten, da sie nicht gegen COVID-19 geimpft war. Als Zeuge war niemand Geringeres als der amtierende Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Professor Lars Schaade, geladen. Die 30 Sitzplätze waren etwa zur Hälfte von Pressevertretern und zur Hälfte mit anderen Zuschauern besetzt.

Der Vormittag begann gegen 10:45 mit einer ausführlichen Einleitung und Darstellung des Falles durch den vo rsitzenden Richter. Die Komplexität des Verfahrens spiegelte sich in den detaillierten Erläuterungen wider, die deutlich machten, dass es hier um mehr als nur um die persönliche Situation der Klägerin ging. Die Bedeutung dieser Verhandlung , sowohl für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen als auch für die Grundrechte der Bürger, wurde einerseits an den insgesamt 5 teilnehmenden Richtern ersichtlich und andererseits an den Sicherheitsmaßnahmen, die mit denen an einem Flughafen vergleichbar waren.

Der angegriffene Bescheid des Landkreises scheint auf den ersten Blick formal korrekt erlassen worden zu sein. Die Problematik liegt in der Frage von eventuellen Grundrechtsverletzungen in den Rechtsgrundlagen, auf denen der Bescheid beruht. Fraglich ist, ob nach den nun veröffentlichten RKI Protokollen das Bundesverfassungsgericht damals die richtige Grundlage für seine erste Rechtsprechung hatte.
Der Richter machte deutlich, dass es hier auch nicht um leichte sondern um schwerwiegende Grundrechtseingriffe nämlich in die Gesundheit und die Berufsfreiheit der Klägerin geht. Sollte es nach den RKI Protokollen und den Aussagen von Herrn Prof. Schaade keine ausreichende Aufklärung geben, könnte der Sachverhalt deshalb dem Bundesverfassungsgericht erneut vorgelegt werden.

Nach einer Unterbrechung bis 12:00 Uhr wurde deshalb der RKI Chef als Zeuge befragt. Zentrales Thema war dabei die Kommunikation zwischen dem RKI, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverfassungsgericht, das für seine Rechtsprechung eine korrekte wissenschaftliche Grundlage benötigte.

Im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass man „hinterher immer schlauer ist“, versuchte das Gericht die offensichtlichen „Kommunikationsschwierigkeiten“ (!?) zwischen RKI und Bundesverfassungsgericht im Zeitablauf zu verstehen und deutete an, dass es schwer vorstellbar ist, die Last dieser Kommunikationsschwierigkeiten am Ende dem Grundrechtsinhaber anzulasten.
Nachdem der vorsitzende Richter dabei zunächst einen trockenen und dominanten Eindruck machte, zeigte er sich im Verlauf der Verhandlung abwägend und bedacht, so dass der Zuschauer nicht den Eindruck bekam, er macht es sich leicht. Die Verhandlung war in Teilen für den Zuschauer sogar recht unterhaltsam. Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des Richters: „Mir wäre es auch lieber, Sie hätten Ihre Protokolle geschreddert, dann hätte der Landkreis ein schnelles Urteil von uns und der Kläger eine traurige Nacht. Das machen wir aber nicht.“ und „Mir liegt an Transparenz wie Herrn Lauterbach.“ 😊 Diese Aussagen zum transparenten Lauterbach ließen das Publikum schmunzeln, lockerten die Verhandlung etwas auf und verdeutlichten gleichzeitig auch die Ernsthaftigkeit, mit der das Gericht die Sachlage prüft.
Professor Schaade machte hingegen keinen sonderlich souveränen Eindruck. Er kam auch nicht alleine sondern in Begleitung seines Anwaltes in der Rolle eines Zeugenbeistandes. Das ist rechtlich möglich aber hat der vorsitzende Richter in 28 Jahren selten gesehen und sowas käme beispielsweise mal bei Sexualstraftaten vor.

Verständnis hatte man, dass Professor Schaade nach 2 bis 3 Jahren natürlich nicht alle Protokolle und Zahlen sofort präsent hatte und sich an manches nicht erinnern konnte. Er redete jedoch durchgehend in einer verteidigenden Haltung, die den Richter mehrfach dazu brachte klarzustellen, „die Fragen seien nicht persönlich gemeint sondern wir prüfen Grundrechte relevante Dinge ab.“
Professor Schaades Anworten waren teils langatmig und die Fundstellen in den offiziellen Protokollen relativierend. So seien unter dem immensen Druck „auch Unschärfen und bestimmt auch Fehler in den Protokollen“ enthalten. Dem hielt das Gericht entgegen, es messe Protokollen wesentlich mehr Bedeutung bei als Schade. Ein Protokoll macht man nicht, wenn es fehlerhaft ist und die Meinung eines Einzelnen ist, und das niemand mehr gegengelesen hat. „Herr Prof. Schade, das ist nicht die einzelne Meinung einer einzelnen Mitarbeiterin, die auf dem Klo was geraucht hat, sondern da steht „Protokoll des RKI Krisenstabes“ drauf, den Sie geleitet haben!“
Nach ca. 25 besprochenen Fundstellen aus den RKI Protokollen drängt sich dem Zuhörer der Eindruck auf, dass das RKI nicht wissenschaftlich frei in seinen Veröffentlichungen war, wie es das gemäß seiner Rolle jedoch sein sollte und im Gegenteil bei wichtigen Entscheidungen über Grenzwerte und mögliche Maßnahmen auf Weisung des BMG gehandelt hat und dabei teils intern eine andere Meinung vertreten hat.

Abschließend gegen 14:30 ergriff noch der Beklagte Landkreis Osnabrück das Wort. Die Beweisaufnahme habe sehr nachdenklich gemacht. Der Landkreis sei der kleinste Player hier und habe alles umgesetzt wie vorgeschrieben. Er hätte heute lieber alles geschriebene in Luft aufgelöst und würde, wenn er es könnte, den Bescheid von Herzen gerne aufheben. Das kann er aber auch laut dem Richter rechtlich gar nicht und muss deshalb bei seiner Position bleiben.
Die Entscheidung ergeht im Laufe des heutigen Sitzungstages. Es bleibt spannend, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er letztlich auf die Rechtsprechung und den Umgang mit den #RKIFiles haben wird.

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