Faesers Grenzpolitik: Wählerfang statt Problemlösung
Die aktuelle Debatte um die Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen, die von Innenministerin Faeser angekündigt wurden, sind vor allem als ein politisches Manöver im Vorfeld der brandenburgischen Landtagswahl zu bewerten. Anstatt die tatsächlichen Herausforderungen in der Migrationspolitik grundlegend zu lösen, werden hier Maßnahmen präsentiert, die mehr Schein als Sein sind und der strategischen Wählergewinnung dienen, insbesondere um den Druck der Union abzufangen. Doch die Problematik reicht tiefer und wird von der Bundesregierung bewusst ignoriert. Hier einige Beispiele:
- Binnengrenzkontrollen: Symbolpolitik statt effektiver Schutz
Es ist kein Geheimnis, dass die meisten Flüchtlinge, die illegal nach Deutschland einreisen, dies nicht an offiziellen Grenzübergängen tun, sondern über die sogenannten „grünen Grenzen“ – offene Grenzbereiche ohne permanente Kontrolle. Studien zeigen, dass der Großteil der Migranten diese unkontrollierten Grenzbereiche nutzen. Faesers Ankündigung, verstärkte Kontrollen an den formellen Grenzübergängen durchzuführen, ignoriert diese Realität vollständig. Während an den offiziellen Übergängen schärfere Maßnahmen ergriffen werden, bleibt der weitaus größere Teil der Grenzen offen. Dies zeigt, dass die Kontrollen primär als PR-Maßnahme dienen und nicht als ernsthafter Versuch, die Migration zu regulieren.
- Rechtslage: Art. 16a GG und Dublin-Verordnung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU bieten bereits seit langem klare Vorgaben, wie mit Migranten und Asylsuchenden an den Grenzen umzugehen ist. Laut Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) hat ein Asylbewerber, der über ein sicheres Drittland nach Deutschland einreist, keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Da Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, hätte diese Regelung schon längst konsequent angewendet werden müssen. Wer beispielsweise über Polen, Österreich oder die Niederlande einreist, müsste laut Gesetz unmittelbar zurückgewiesen werden.
Darüber hinaus regelt die Dublin-Verordnung, dass der Asylantrag in dem EU-Mitgliedstaat bearbeitet werden muss, in dem der Migrant zuerst registriert wurde. Doch auch hier wird die Zurückweisung nach diesem Prinzip kaum durchgesetzt, obwohl das rechtliche Instrumentarium vorhanden ist. Stattdessen erlaubt man vielen illegal Eingereisten, ihren Asylantrag dennoch in Deutschland zu stellen – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Dies schafft einen Anreiz für illegale Migration und belastet das Asylsystem über Gebühr.
- Abschiebungen: Fehlende Konsequenz
Ein weiterer Aspekt, der höchst problematisch ist, betrifft das Abschiebesystem. Selbst wenn Migranten illegal eingereist sind oder keinen Asylanspruch haben, erfolgt in der Praxis oft keine Abschiebung. Das deutsche Asylsystem hat sich zu einem Einwanderungsinstrument für jene entwickelt, die durch das Rufen von „Asyl“ faktisch nicht abgeschoben werden. Dies untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und führt dazu, dass die Kontrolle über die Migrationsströme weiter verloren geht. Wie können die Grenzkontrollen effektiv sein, wenn nicht einmal diejenigen, die illegal im Land sind, das Land wieder verlassen müssen?
- Symbolische Maßnahmen für den Wahlkampf
Es ist auffällig, dass Faesers Ankündigungen kurz vor der Wahl in Brandenburg erfolgen, wo Migration und innere Sicherheit zu den zentralen Themen gehören. Die geplanten Maßnahmen – wie vorübergehende Grenzkontrollen und die angeblich „europarechtskonformen Zurückweisungen“ – wirken wie kurzfristige Beruhigungspillen für die verunsicherte Bevölkerung, ohne jedoch die strukturellen Probleme anzugehen. Es fehlt an einer durchdachten Strategie, die sowohl den EU-Rechtsrahmen respektiert als auch konsequent die illegale Migration eindämmt.
Das Vorgehen der Regierung lässt den Eindruck entstehen, dass es ihr mehr um den Erhalt politischer Macht geht, als um die Sicherung der deutschen Grenzen und die Durchsetzung des Rechtsstaates. Der Druck der Union wird mit widersprüchlichen Ankündigungen beantwortet, doch der notwendige politische Wille, das Migrationsproblem an der Wurzel zu packen, fehlt.
- Konsequenzen für die innere Sicherheit
Die wiederholte Missachtung von geltendem Recht, wie Artikel 16a GG und der Dublin-Verordnung, sowie die fehlende Durchsetzung der Rückführungsregelungen erhöhen die Risiken für die innere Sicherheit. Bereits heute warnen Vertreter der Polizeigewerkschaft davor, dass Grenzkontrollen allein nicht ausreichen, um Schleuserkriminalität und illegale Einreisen effektiv zu bekämpfen. Die Polizei ist bereits am Limit, und der personelle Mehraufwand für Grenzkontrollen verschärft die Lage an anderer Stelle. Doch statt die Ressourcen effizienter einzusetzen und die bestehenden rechtlichen Regelungen durchzusetzen, wird symbolischer Aktionismus betrieben.
Ergebnis: Die angekündigten Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen sind kaum mehr als eine politische Inszenierung im Wahlkampf, sind schlecht geplant und schaden so der Wirtschaft. Die eigentlichen Probleme – offene grüne Grenzen, das Ignorieren von Artikel 16a GG und die lasche Abschiebepraxis – werden nicht angegangen. Es ist eine Rückkehr zu einer konsequenten und klaren Migrationspolitik notwendig, die die Rechtsstaatlichkeit wahrt und zugleich den Bedürfnissen der Bürger nach Sicherheit gerecht wird. Alles andere ist reine Augenwischerei und ein Täuschungsmanöver der Wähler.
Beitragsbild von Heike Schonert auf Pixabay