Die Aussage von Marcel Fratzscher ist demokratiepolitisch hochproblematisch. Indem er älteren Menschen pauschal die volle politische Urteilskraft abspricht, stellt er das allgemeine Wahlrecht infrage und ersetzt Gleichheit durch ein elitär-technokratisches Bewertungsmodell. Das ist keine Analyse, sondern Altersdiskriminierung mit moralischem Überlegenheitsgestus.
Der Vergleich mit dem Kinderwahlrecht ist bewusst irreführend. Minderjährige sind rechtlich nicht voll verantwortlich, ältere Menschen hingegen sehr wohl. Wer beides gleichsetzt, verlässt den Boden der liberalen Demokratie, deren Fundament nicht „Zukunftsnähe“ oder ökonomische Nützlichkeit ist, sondern gleiche politische Rechte aller Bürger.
Fratzscher vertritt seit Jahren klar SPD-nahe Positionen und tritt regelmäßig als politischer Kommentator auf, obwohl er eine exponierte, öffentlich finanzierte Expertenrolle innehat. Genau darin liegt das eigentliche Problem: politische Normsetzung ohne demokratische Legitimation oder Rechenschaftspflicht.
Wer Wahlrechte begrenzen will, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht „richtig“ wählen, kritisiert nicht das System – er untergräbt es. Das ist kein Fortschrittsdenken, sondern ein autoritärer Reflex im technokratischen Gewand.
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